Mitteilung zur geplanten Erhöhung im Entsorgungsbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach zwei äußerst herausfordernden Jahren und der Hoffnung auf mehr Kontinuität und Verlässlichkeit bahnen sich auch für das Jahr 2023 und 2024 erneut erhebliche Veränderungen an.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Bundestag einen Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vorgelegt, welches eine umfassende Erhöhung der Gebühren ab dem 01.12.2023 vorsieht. Leider steht aktuell noch keine Zahl fest, sodass im Augenblick von einer Steigerung zwischen 80% und 100% auszugehen ist. Zugleich soll dem Entwurf zufolge die LKW – Maut ab Juli 2024 auf alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet werden.
Hinzu kommt ab 01.01.2024 eine Erhöhung der CO₂ -Abgabe auf fossile Brennstoffe. Diese wird um 35 € bis 40 € je Tonne CO₂ angehoben werden und sämtliche Kraftstoffe weiter verteuern.
Des Weiteren wird die thermische Abfallbehandlung ab dem 01.01.2024, in den nationalen Brennstoffemissionshandel einbezogen. Da auch hier keine genauen Daten seitens des Gesetzgebers vorliegen, kann hier noch keine genaue Bepreisung der Erhöhung erfolgen. Auch in anderen Bereichen (Versicherungen, Mindestlohn, Rep.kosten, Beschaffungen, Energie, usw.) gab und gibt es deutliche Kostensteigerungen, welche uns zu Preisanpassungen zwingen.
Wir möchten Sie rechtzeitig informieren, da sich durch diese zu erwartende Änderung die Kostenstruktur signifikant verändern wird und es sicher auf den Endverbraucher umgelegt werden muss. Inwieweit und in welchem Umfang dies unsere Dienstleistungspreise betrifft, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sichern wir Ihnen in jedem Fall eine gesetzeskonforme und qualitätsgerechte Entsorgung zu.
Mit freundlichen Grüßen
M. Devantier Betriebsleiter